Nein, denn die Mitgliedskarte ist streng persönlich und nicht übertragbar, auch nicht an nahe Angehörige oder Familienmitglieder.
Folglich gelten der Ehepartner oder die Kinder des Mitglieds, auch wenn sie das Fahrzeug des Mitglieds fahren, nicht als Mitglieder und müssen eine eigene Mitgliedskarte besitzen, um von den Leistungen zu profitieren.